Fahrschulbetriebswirtschaft (BWL) gem. §18 Abs.1 Nr.5 FahrlG

Informationen

Fahrschulbetriebswirtschaft gem. §18 Abs. 1 Nr.5 FahrlG

§ 18 Abs. 1 Nr.5 FahrlG schreibt vor, dass nur derjenige eine Fahrschulerlaubnis erhält, der an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat.

Es empfiehlt sich diesen Lehrgang frühzeitig besuchen, nicht erst wenn eine Übernahme oder Neueröffnung Ihrer Fahrschule vor der Tür steht. Er hilft Ihnen Fehler zu vermeiden, Vorteile wahrzunehmen und ist seinen Preis vielfach wert.

Auch als Zweigstellenleiter oder als verantwortlicher Leiter einer Fahrschule profitieren Sie von den Kenntnissen aus dem Lehrgang Fahrschulbetriebswirtschaft.

Woher wir das wissen? Wir haben als erste Einrichtung in der Bundesrepublik schon seit den späten 60-er Jahren solche Kurse angeboten und durchgeführt. Mit großem Erfolg! Sie dauerten von 3 Tagen bis zu mehreren Monaten, unter verschiedenen Bezeichnungen wie: Kalkulationsseminar, Fahrschulleiter-Lehrgang, Fahrschul-Management-Lehrgang usw.

Voraussetzungen

Ausbildung

Der betriebswirtschaftliche Lehrgang umfasst 70 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten innerhalb eines zweiwöchigen Seminars. Der Unterricht findet von Montag bis Samstag statt.



Termine & Buchung

21.10.2024 - 30.10.2024 Hamburg
Fahrschulbetriebswirtschaft (§ 18 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG)

Preis: € 1.490,00

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