Grundlehrgang Klasse BE (PKW)

Ausbildung

Fahrlehrer/-in werden!

Beruf Fahrlehrer

Die Fahrlehrerausbildung ist Deine Chance für eine erfolgreiche berufliche Zukunft

Die Entscheidung für den Beruf des Fahrlehrers ist mit Sicherheit ein entscheidender Schritt für Dein weiteres Leben. Denn damit werden die Weichen für eine spannende, abwechslungsreiche und sehr verantwortungsvolle Tätigkeit gestellt.

Kaum ein anderer Beruf bietet die Möglichkeit, so viele verschiedene Menschen kennen zu lernen wie der des Fahrlehrers. Die Fahrschüler reichen von Abiturienten und Azubis bis hin zu berufstätigen oder pensionierten Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und Geschichten.


Die Zahlen sprechen für sich!

Schätzungsweise 50 Prozent der rund 10.000 Fahrschulen empfinden die Suche nach einem Mitarbeiter als größte Herausforderung für die Fahrschulbranche. Das Durchschnittsalter von Fahrlehrern lag im Jahr 2022 bei ca. 54 Jahren.

Wer die Weiterbildung zur Fahrlehrerin oder zum Fahrlehrer erfolgreich abschließt, hat danach einen sehr krisensicheren Beruf. Und die Bezahlung ist je nach Fahrschule und Region sehr attraktiv.

Die Fahrlehrer-Lehrer des DVPI Frankfurt haben es sich zum Ziel gesetzt, dem Fachkräftemangel in der Fahrschulbranche entgegenzuwirken und bilden mit viel Engagement und hohem Qualitätsanspruch aus.

Wir möchten, dass Dir Dein zukünftiger Beruf vom ersten Tag an Spaß macht. Deshalb stehen wir dir von Anfang an als kompetenter Partner an deiner Seite.

HABEN WIR DEIN INTERESSE GEWECKT?

Dann werde jetzt Fahrlehrer und profitieren von den Vorteilen des Fahrlehrerberufs:

  • Flexible Arbeitszeiten
  • Attraktives Einkommen
  • Sehr gute Zukunftsaussichten
  • Sicherer Arbeitsplatz
  • Eigenständiges Arbeiten
  • Zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Unproblematischer Aufstieg zum Unternehmer
  • Wertschätzung durch die Kunden/Fahrschüler
  • Staatlich gefördert

Freue dich auf eine anspruchsvolle und eigenverantwortliche Tätigkeit. Ob Vollzeit, Teilzeit oder stundenweise - Deine Möglichkeiten sind nahezu unbegrenzt.

Vereinbare noch heute einen persönlichen Beratungstermin und profitiere von unserem vielfältigen Angebot und unserer langjährigen Erfahrung.

Bilde Dich weiter beim DVPI Frankfurt, einer der renommiertesten und erfolgreichsten Fahrlehrerfachschulen Deutschlands – werde jetzt Fahrlehrer/-in der Klasse BE.

Hier Kontakt aufnehmen!




Die Fahrlehrerausbildung ist durch verschiedene Träger förderbar!

z.B.: Agentur für Arbeit und Jobcenter (Bildungsgutschein), Bundesministerium für Bildung und Forschung (Aufstiegs-Bafög), etc.

weitere Informationen zur Förderung HIER




Ob aus privaten oder beruflichen Gründen - der Führerschein ist für die meisten Menschen ein fester Bestandteil ihres Lebens und trägt wesentlich zu ihrer Unabhängigkeit bei. Deshalb wird die Nachfrage nach dem eigenen Führerschein auch in Zukunft sehr hoch bleiben. Entsprechend werden auch weiterhin professionell ausgebildete Fahrlehrer benötigt.

Frauen sind in diesem Berufsfeld besonders gefragt. Der Anteil der Fahrlehrerinnen liegt derzeit bei nur 10 Prozent, der der Fahrschülerinnen bei 50 Prozent.

Fordere Dich selbst heraus: Zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten sorgen für Abwechslung. Mit unseren Fortbildungen und Weiterbildungen kannst Du Deine Qualifikationen nach Deinen Wünschen ausbauen und so Deine beruflichen Chancen verbessern.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE ist gesetzlich durch das Fahrlehrergesetz (FahrlG) geregelt. Sie dauert mindestens 12 Monate. Davon absolvierst Du 8 ½ Monate beim DVPI (1. Ausbildungsphase) und vier Monate praktische Ausbildung in Deiner Ausbildungsfahrschule (2. Ausbildungsphase).

Die erste Ausbildungsphase findet ausschließlich als Vollzeitunterricht statt. Dort findet im ersten Monat („Einführungsphase“) eine zweiwöchige und im 4. Monat eine einwöchige Hospitation in Deiner Ausbildungsfahrschule statt. Der theoretische Unterricht wird, je nach Fachgebiet, von Juristinnen, Pädagogen, Ingenieuren oder Fahrlehrerinnen praxisnah durchgeführt und orientiert sich am Rahmenlehrplan der Fahrlehrerausbildungsordnung. Zusätzlich findet eine fahrpraktische Ausbildung statt.

Nachdem Dir die zuständige Behörde die „Anwärterbefugnis“ erteilt hat, wirst Du im Rahmen eins Praktikums in den täglichen Ablauf eines Fahrschulbetriebes eingebunden. Anfangs begleitest Du Deinen Ausbildungsfahrlehrer bei der Fahrschülerausbildung. Im weiteren Verlauf des Praktikums darfst Du unter Aufsicht Deines Ausbildungsfahrlehrers Fahrschülerinnen unterrichten. Am Ende des Praktikums bildest Du dann selbständig Fahrschüler in Theorie und Praxis aus.

Die Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule wird durch die „Reflexionstage“ im 1. Monat sowie durch einen 2-tägigen und am Ende der Ausbildung durch einen 1-wöchigen Lehrgang beim DVPI unterbrochen. Die Ausbildung zum Fahrlehrer schließt mit der theoretischen und praktischen Lehrprobe. Diese kann frühestens 4 Monate und muss spätestens 2 Jahre nach Erteilung der Anwärterbefugnis erfolgen.

Was erwartet Dich an Wissen?

Der 2023 überarbeitete Rahmenlehrplan der Fahrlehrer-Ausbildungsverordnungen teilt die Inhalte der Fahrlehrerausbildung in die Bereiche „Fachliches Professionswissen“, „Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen“ und „Fahrerisches Professionswissen“ ein. Diese wiederum sind in einzelne Kompetenzbereiche aufgeteilt.

Fachliches Professionswissen

Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“

  • Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten
  • Vielfalt im Straßenverkehr
  • Fahraufgaben und Grundfahraufgaben
  • Verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr
  • Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung
  • Fahrkompetenzdefizite und Unfälle
  • Umweltschonendes Fahr- und Verkehrsverhalten

Kompetenzbereich „Recht“

  • Rechtssystematik
  • Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete

Kompetenzbereich „Technik“

  • Technische Grundlagen
  • Fahrphysik
  • Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren

Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen

Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“

  • System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen
  • Gestaltung des Theorieunterrichts
  • Gestaltung des Selbständigen Theorielernens von Fahrschülern
  • Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung
  • Grundlagen des Fahrlehrerberufs

Kompetenzbereich „Erziehen“

  • Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Lernbedingungen sowie der Lernvoraussetzungen
  • Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen

Kompetenzbereich „Beurteilen“

  • Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung

Fahrerisches Professionswissen

Kompetenzbereich „Fahraufgaben“

  • Geradeausfahren
  • Kurve
  • Kreisverkehr
  • Kreuzungen, Einmündungen, Einfahren
  • Schienenverkehr
  • Haltestelle, Fußgängerüberweg
  • Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel
  • Vorbeifahren, Überholen

Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben“

  • Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
  • Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
  • Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
  • Umkehren
  • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
  • Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links

Zusätzlich zu den vom Rahmenlehrplan geforderten Unterrichtsstunden bieten wir allen unseren Kursteilnehmern eine kostenlose „Online-Prüfungsvorbereitung“ an.

Wir garantieren jeden Samstag (außer an Feiertagen) von 9 bis 12 Uhr eine systematische Wiederholung aller relevanten Themen durch unsere hochqualifizierten Dozenten.

Nach § 2 des Fahrlehrergesetzes müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um den Beruf des Fahrlehrers ausüben zu dürfen. Im Folgenden haben wir für Dich eine Liste mit diesen aufgelistet. Gerne beraten wir dich persönlich, telefonisch oder per E-Mail, wenn Zweifel über deine Eignung bestehen.

Mindestalter21 Jahre 1)
AusweisPersonalausweis/Ausweisdokument (beglaubigt)
LebenslaufLebenslauf (aktuell und mit Unterschrift)
körperliche & geistige EignungNachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass die Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung von Bewerbern um die Fahrerlaubnisklasse C1 erfüllt sind (oder eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse C1, C, CE, D1, D oder DE)
SehvermögenNachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass die Anforderungen an das Sehvermögen von Bewerbern um die Fahrerlaubnisklasse C1 erfüllt sind (oder eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse C1, C, CE, D1, D oder DE)
ZuverlässigkeitAuszug aus dem Fahreignungsregister (Punkteregister) und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis 2)
BerufsausbildungNachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung z.B. Abitur, FH-Reife order eine Ausnahmeregelung.
Sprachkenntnisseausreichend Deutsch in Wort und Schrift
FührerscheineFahrerlaubnis Klasse B seit 3 Jahren, Klasse BE bis zur Fahrlehrerprüfung
Fahrpraxis3 Jahre Besitz FE-Klasse B 3)
Ausbildungmin. 12 Monate in Vollzeit
Fachliche EignungBestandene Fahrlehrerprüfungen (Fahrpraxis, Fachkunde, Lehrproben)

1) Das 21. Lebensjahr muss bei Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis, also zum Zeitpunkt der Aushändigung des Fahrlehrerscheins, vollendet sein. Daraus folgt, dass die Ausbildung bereits mit 20 Jahren begonnen werden kann.

2) Eventuelle Eintragungen dürfen keine Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit zum Fahrlehrerberuf aufwerfen. Die Bewertung dieser Eintragungen durch die verschiedenen Zulassungsbehörden ist sehr unterschiedlich. Wir empfehlen Ihnen daher, bei eventuellen Eintragungen sich unbedingt von uns vorher beraten zu lassen.

3) Eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht aus bzw. wird angerechnet

Solltest Du einzelne Voraussetzungen nicht oder nur teilweise erfüllen, besteht ggf. die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Lass Dich hierzu im Vorfeld unverbindlich von uns beraten. Trotz bundeseinheitlicher Gesetzgebung kann es in einzelnen Bundesländern bzw. bei einzelnen Zulassungsbehörden zu unterschiedlichen Auslegungen dieser Regelungen kommen.

Für Branchenfremde ist der Fahrlehrerberuf mit vielen Vorurteilen und Klischees verbunden. Dabei steckt viel mehr dahinter, als nur den ganzen Tag im Auto zu sitzen! Die Ausbildung zum Fahrlehrer ist nicht „mal eben nebenbei” zu schaffen und erfordert neben pädagogischen Kenntnissen auch die Fähigkeit, das Fahrzeug von der Beifahrerseite aus zu beherrschen.

Neben den rechtlichen Voraussetzungen gibt es aber auch noch einige wichtige „persönliche“ Voraussetzungen, die man als Fahrlehrer unbedingt mitbringen sollte.

Hohe Standards in der Fahrschülerausbildung leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit in Deutschland. Entsprechend vielfältig sind die Anforderungen, die an Fahrlehrer gestellt werden.
Als Fahrlehrer vermittelst Du Fahrschülern unterschiedlichen Alters und Nationalität das notwendige Wissen, um ein Kraftfahrzeug sicher und regelkonform im Straßenverkehr zu führen.

Dementsprechend solltest du als „persönliche“ Voraussetzung viel Geduld und Gelassenheit mitbringen und sehr gut mit Stresssituationen umgehen können. Als Fahrlehrer bist du vor allem „Verkehrspädagoge“. Daher steht neben der Fahrzeugtechnik, dem Recht und der Gefahrenlehre vor allem die Pädagogik im Vordergrund der Fahrlehrerausbildung.
Als Fahrlehrer solltest Du Spaß und Freude an der Kommunikation mit unterschiedlichen Menschen haben. Du bist Lehrer und Vorbild in einem.

Eine weitere wichtige Voraussetzung solltest du als Fahrlehrer natürlich auch mitbringen: Du solltest Spaß am Autofahren haben!

Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG) und der Prüfungsordnung für Fahrlehrer (FahrlPrüfV).

Insgesamt werden 5 Prüfungen bis zur Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE abgelegt.

  • Fahrpraktische Prüfung
  • Schriftliche Fachkundeprüfung
  • Mündliche Fachkundeprüfung
  • Theoretische Lehrprobe
  • Praktische Lehrprobe

1. Fahrpraktische Prüfung - 60 Minuten

In der fahrpraktischen Prüfung hat der Fahrlehreranwärter nachzuweisen, dass er ein Kraftfahrzeug und einen Zug der Fahrerlaubnisklasse BE

  • vorschriftsmäßig,
  • sicher,
  • gewandt und
  • umweltschonend

führen kann.

Zeitpunkt der fahrpraktischen Prüfung: Die fahrpraktische Prüfung soll in der Regel während der ersten Ausbildungsphase stattfinden. Sie kann aber auch nach der Fachkundeprüfung durchgeführt werden. Dies wird jedoch vom DVPI nicht empfohlen.

2. Fachkundeprüfung (schriftlich) - 5 Zeitstunden

Im schriftlichen Teil der Prüfung hat der Fahrlehreranwärter seine fachlichen sowie pädagogisch-psychologischen und verkehrspädagogischen Kompetenzen nachzuweisen. Je eine Aufgabe aus den fünf Kompetenzbereichen

  • Verkehrsverhalten
  • Recht
  • Technik
  • Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden
  • Erziehen oder Beurteilen

müssen bearbeitet werden.

Zeitpunkt der Fachkundeprüfung: Die schriftliche Fachkundeprüfung soll in der Regel möglichst unmittelbar nach Abschluss ersten Ausbildungsphase durchgeführt werden.

3. Fachkundeprüfung (mündlich) - 30 Minuten

Im mündlichen Teil der Prüfung hat der Fahrlehreranwärter seine fachlichen sowie pädagogisch-psychologischen und verkehrspädagogischen Kompetenzen nachzuweisen. Eine gemeinsame Prüfung von bis zu drei Bewerbern ist zulässig.

Zeitpunkt der Fachkundeprüfung: Die mündliche Fachkundeprüfung soll erst nach der schriftlichen Fachkundeprüfung stattfinden.

4. Lehrprobe im theoretischen Unterricht - 45 Minuten

Der Fahrlehreranwärter hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Fahrschülern theoretischen Unterricht zu erteilen. Die theoretische Lehrprobe ist als Unterrichtsstunde entsprechend dem allgemeinen Lehrplan der Ausbildungsfahrschule und dem Ausbildungsstand der Fahrschüler durchzuführen.

5. Lehrprobe im fahrpraktischen Unterricht - 45 Minuten

In der fahrpraktischen Lehrprobe hat der Fahrlehreranwärter nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Fahrschülern praktischen Unterricht zu erteilen.

Beide Lehrproben soll möglichst mit solchen Fahrschülern durchgeführt werden, die der Fahrlehreranwärter in der Ausbildungsfahrschule unterrichtet hat. Beide Lernproben finden im Regelfall am gleichen Tag statt und werden von zwei Prüfern (Pädagoge und Fahrlehrer) abgenommen.

Nach Bestehen der Lehrproben erhalten Sie die unbefristete Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE. Mit dieser Erlaubnis dürfen sie dann als Fahrlehrer arbeiten.

Wissenswertes

Alle Prüfungen und Lehrproben müssen mindestens mit der Note „ausreichend“ bestanden werden. Die Prüfungen und Lehrproben können jeweils höchstens zweimal wiederholt werden. Für weitere Prüfungen ist danach eine erneute Ausbildung erforderlich.




FAHRLEHRER - MEHR ALS EIN JOB!



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11.11.2024 - 22.08.2025 Hamburg
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