Ergänzungslehrgang Klasse CE (LKW)

„Es gibt zu wenig Berufskraftfahrer in Deutschland.
Der Fachkräftemangel bei LKW-Fahrern dürfte Aufgrund der Altersstruktur bald noch größer werden“.

Die Ausbildung zum Lkw-Fahrlehrer bietet dir die Möglichkeit, deine persönlichen Kompetenzen zu erweitern und von der hohen Nachfrage nach Berufskraftfahrern zu profitieren.

Lkw-Fahrer tragen eine große Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Deshalb legst du als Fahrlehrer bereits in der Fahrausbildung einen entscheidenden Grundstein.

Wenn du neben der klassischen Klasse B Ausbildung eine weitere beruflich sinnvolle Herausforderung suchst.
Dann ...

WERDE LKW-FAHRLEHRER (M/W/D)

Informationen

Das Berufsfeld für Fahrlehrer der Klasse CE bietet vielfältige Chancen!

Fahrschulen, die zur Ausbildung der Fahrerlaubnisklassen CE berechtigt sind, können sich als Ausbildungsstätten für die Grundqualifikation und Weiterbildung von Berufskraftfahrern nach dem BKrFQG anerkennen lassen. Damit stellt die BKF-Ausbildung neben dem Kerngeschäft, der Führerscheinausbildung, ein umfangreiches und lukratives Betätigungsfeld für Fahrschulen dar.

Die Regelungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und die kontinuierlich auslaufenden Besitzstände der Fahrerlaubnisklasse 3 bieten ein großes Beschäftigungspotenzial für Fahrlehrer der Klassen CE.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse CE (Lkw) dauert in der Regel zwei Monate. Als Fahrlehrer der Klasse CE bist du berechtigt, die Klassen C1, C1E, C und CE auszubilden.

Voraussetzungen

  • Vorbesitz Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
  • mind. 2 Jahre Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse CE
  • Der zweijährige Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse CE ist nicht erforderlich, wenn der Bewerber
    • sechs Monate lang hauptberuflich ein Kraftfahrzeug der Klasse C/CE geführt hat.
    • oder an einer Zusatzausbildung (60 Fahrstunden à 45 Minuten) mit einem Fahrlehrer auf einem Fahrzeug der Klasse CE teilgenommen hat. Diese Ausbildung kann auch während des Lehrgangs erfolgen.
      [Vergleiche: §2 Abs. 2 FahrlG]

Ausbildung

Der Unterricht findet grundsätzlich als Vollzeitunterricht statt.

Bei entsprechender Nachfrage können wir diesen Kurs auch „berufsbegleitend“ anbieten. In diesem Fall findet der Unterricht an zwei Wochentagen statt und die Lehrgangsdauer verlängert sich entsprechend.

Vollzeitlehrgang2 Monate Mo.-Fr. (nähere Infos im Rahmenlehrplan)
oder
BerufsbegleitendDauer (siehe Info zum entsprechenden Kurs)
jeweils die ersten beiden Werktage der Woche

Verkürzte Ausbildungszeit
Bei Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis DE beträgt die Kursdauer anstatt 2 Monaten nur 1 Monat.

Die Ausbildung für die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE besteht aus einem 1-monatigen Basiskurs (CE/DE) und einem anschließenden 1-monatigem CE-Fachkurs

  • 1 Monat Basiskurs in Vollzeit mit mindestens 132 Unterrichtsstunden (Bei Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis DE entfällt der Basiskurs)
  • 1 Monat CE-Fachkurs in Vollzeit mit mindestens 160 Unterrichtsstunden Unterricht in den Fachgebieten Verkehrsverhalten (StVO, StVZO, FeV und Gefahren), Verkehrspädagogik, Technik, Recht

Kompetenzrahmen für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten CE/DE Basiskurs (1. Ausbildungsmonat)

Vollzeitlehrgang1 Monat
Fachliches Professionswissen
Kompetenzbereich "Verkehrsverhalten" 30 Stunden (je 45 Minuten)
Kompetenzbereich "Recht" 38 Stunden (je 45 Minuten)
Kompetenzbereich "Technik" 56 Stunden (je 45 Minuten)
Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen
Kompetenzbereich "Erziehen" 8 Stunden (je 45 Minuten)
Gesamt 132 Stunden (je 45 Minuten)

CE-Fachkurs (2. Ausbildungsmonat)

Vollzeitlehrgang1 Monat
Fachliches Professionswissen
Kompetenzbereich "Verkehrsverhalten" 28 Stunden (je 45 Minuten)
Kompetenzbereich "Recht" 26 Stunden (je 45 Minuten)
Kompetenzbereich "Technik" 28 Stunden (je 45 Minuten)
Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen
Kompetenzbereich "Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden" 44 Stunden (je 45 Minuten)
Kompetenzbereich "Erziehen" 4 Stunden (je 45 Minuten)
Kompetenzbereich "Beurteilen" 8 Stunden (je 45 Minuten)
Fahrerisches Professionswissen
Kompetenzbereich "Fahraufgaben" 16 Stunden (je 45 Minuten)
Kompetenzbereich "Grundfahraufgaben" 6 Stunden (je 45 Minuten)
Gesamt 160 Stunden (je 45 Minuten)

(1) Es handelt sich um die gesetzlich vorgeschriebene Mindeststundenzahl für die Ausbildung der Klasse CE. Die vom Institut angebotene Stundenzahl kann auch darüber liegen.

Bei Buchung der Doppelklasse CE und DE muss der Basiskurs nur 1 Mal besucht werden

Persönliche Betreuung bis zu den Prüfungsterminen

Prüfung

Nach Beendigung des Lehrgangs ist je eine

  • fahrpraktische (90 Minuten),
  • eine schriftliche (150 Minuten) und
  • eine mündliche Prüfung (30 Minuten) abzulegen.

Haben wir dein Interesse geweckt?

Dann werde jetzt LKW-Fahrlehrer! - und profitiere von den Vorteilen dieser Weiterbildung:

  • Jobchancen
    Als Fahrlehrer der Klasse CE erweiterst du deine berufliche Qualifikation und bist dadurch vielseitig einsetzbar.
  • BKF-Weiterbilder
    Lkw-Fahrer sind nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Das sichert ein regelmäßiges Einkommen.
  • Staatlich gefördert
    Für die Erweiterung Deiner Fahrlehrerlaubnis gibt es umfangreiche staatliche Fördermöglichkeiten. Bei Fragen helfen wir Dir gerne weiter.
  • Weil es einfach Spaß macht!
    Lkw-Fahrschüler haben in der Regel eine ganz andere Motivation und Lernbereitschaft als Fahrschüler der Klasse B.
  • Vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin und profitieren Sie von unserem vielfältigen Angebot und unserer langjährigen Erfahrung.



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